Der Pflichtteilsanspruch beträgt sowohl für Nachkommen als auch für den Ehegatten/die Ehegattin bzw. den/die eingetragene/n Partner/-in die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs (Art. 471 nZGB)
Die Folgende Tabelle zeigt im Detail, wer wieviel Anpruch hat:

Wir setzen uns leidenschaftlich dafür ein, unser Ziel in der Kunst zu verwirklichen und einen magischen Ort zu schaffen, an dem sich Künstler, Nachwuchstalente und Kinder geborgen fühlen.
Ich bin 36 Jahre alt. Mit 21 traf mich ein schwerer Schicksalsschlag, der mich in eine tiefe Depression führte. Lange Zeit fehlte mir der Antrieb, mein Leben in die Hand zu nehmen. Ich existierte – aber ich lebte nicht wirklich.
Als selfmade Unternehmer aus Berlin habe ich mir trotz schwieriger Umstände eine Zukunft aufgebaut. Gemeinsam mit meiner Frau träume ich von einer eigenen Familie und engagiere mich für Bildung, Nachhaltigkeit und Tierschutz.
Ich habe immer funktioniert – für meine Kinder, für den Alltag, für das Leben. Doch jetzt geht es nicht mehr.
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Der Mehrgenerationentreffpunkt Oberdorf BL bietet Raum für Begegnung, Austausch und Unterstützung – offen für alle Generationen und soziale Gruppen.
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